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Betriebs - und Reitordnung

gültig ab 17.03.2021

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Samstag, Sonn- & Feiertage: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

  1. Vor dem Verlassen der Box und der Reitplätze und Hallen sind die Hufe der Pferde auszukratzen.

  2. Das Reiten durch die Stallgassen ist verboten.

  3. Der Beritt und die Durchführung von Reitunterricht dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung des Untergartenhofes ausgeübt werden.

  4. Die Durchführung von Hufschmiedeleistungen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.

  5. Vor den Boxen dürfen kein Equipment oder andere Sachen wie ein Boxenschild angebracht werden. Für Decken, Halfter und Gamaschen sind die entsprechenden Schränke und die dafür gedachten Deckenhalter zu benutzen.

  6. Das Anbinden auf der Stallgasse ist untersagt. Bitte verwenden Sie die Fertigmachboxen und fegen Sie diese bitte vor dem Verlassen! Sollte es mal keinen Platz zum Anbinden geben, machen Sie bitte Ihr Pferd in seiner Box fertig.

  7. Die Sattelkammern, Spindkammern und Stallgassen sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Heruntergefallenes Futter lockt Mäuse an!

  8. Die Entnahme von Heu, Stroh und Spänen durch Einsteller ohne ausdrückliche Einwilligung der Betriebsleitung ist untersagt. Sollte der Einsteller ein zusätzliches Ausmisten für zwingend notwendig halten, ist dies der Betriebsleitung schriftlich mitzuteilen.

  9. Pferdeäpfel in der Box dürfen in eine Ecke geräumt werden.

  10. Das selbstständige Entmisten der Box ist untersagt.

  11. Es ist nicht gestattet, Futtermittel in Schränken/Sattelkammern und vor den Boxen zu lagern. Bitte vermeiden Sie das Füttern außerhalb der Fütterungszeiten, wegen Futterneid und daraus resultierenden Verletzungsgefahren für die Nachbarpferde.

  12. Die Bodenflächen in den Sattelkammern und die Fläche auf den Schränken sind von Putzkisten, etc. freizuhalten, damit dort regelmäßig gereinigt werden kann. Bei Verstoß wird die Betriebsleitung die unrechtmäßig gelagerten Gegenstände kostenpflichtig entfernen und ggf. entsorgen.

  13. Jeder Box sind zwei Trensenhalter, zwei Sattelhalter und ein Deckenhalter zugeordnet. Freie Sattel- und Trensenhalter dürfen nicht mitbenutzt werden.

  14. Jede Pferdebox ist mit einem Boxenschild ausgestattet. Änderungswünsche sind schriftlich oder per E-Mail an die Betriebsleitung mitzuteilen. Die Kontrolle obliegt dem Pferdebesitzer. Eigenständige Änderungen seitens des Pferdebesitzers sind nicht erlaubt.

  15. Service-Equipment muss für das Servicepersonal klar dem entsprechenden Pferd zuzuordnen sein. Gamaschen und Fliegenmasken, die nicht vor der jeweiligen Box bzw. den vorgehaltenen Schränken zu finden sind, können auch nicht angelegt werden.

  16. Auf dem gesamten Hofgelände (auch in und vor allen Reithallen) herrscht absolutes Rauchverbot. Hiervon ausgenommen sind Raucherplätze vor den entsprechend gekennzeichneten Säulen.

  17. Hunde dürfen auf dem Hofgelände nur an der Leine geführt werden. Hundekot ist unmittelbarer zu entfernen.

  18. Die Fertigmachboxen, Waschboxen, Außenputzplätze, etc. sind sauber zu hinterlassen. Die Pferdeäpfel sind von den Reitplätzen, dem Hof und aus den Reithallen umgehend zu entfernen.

  19. Das Reiten auf der Reitanlage ohne Reithelm ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können von der Betriebsleitung mit Reitverbot geahndet werden.

  20. Bauliche Veränderungen, gleich welcher Art, z. B. die Montage eines eigenen Boxenschildes, einer Lecksteinhalterung, etc., bedürfen der Einwilligung der Betriebsleitung.

  21. Die Schubkarren vor den Ställen sind keine Mülleimer. Es sind die aufgestellten Mülltonnen zu benutzen.

  22. Unnötiger Müll ist zu vermeiden, ansonsten ist Müll zu trennen. Kunststoff und Plastik gehört in die dafür beschrifteten Tonnen, Bio-Abfälle ohne Papier und Plastik gehören auf den Misthaufen, Zigaretten dürfen nur in die dafür vorgesehenen Rauchsäulen entsorgt werden. In die Rauchsäulen gehören ausschließlich Zigaretten und kein Plastik, Kaugummi, Papier etc. Glasabfall kann nicht auf dem Betriebsgelände entsorgt werden und ist privat zu entsorgen.

  23. Bitte bringen Sie Kaffeetassen und Leergut (Getränkeflaschen, etc.) wieder in den Wintergarten und spülen Sie die benutzten Sachen ab.

  24. Bei Beschädigung der Reitanlage durch Mensch oder Pferd, bitten wir Sie die Betriebsleitung sofort zu informieren, um ggf. Gefahrenbereiche zu sichern und den Schaden zu beheben. Bitte melden Sie auch alle nicht selbstverschuldeten Schäden umgehend.

  25. Die Betriebsleitung (Frank Scherer, Untergartenhof 1, 63773 Goldbach, T +49 (0) 170 - 5 47 05 97, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) ist im Voraus über folgende Punkte zu informieren:

    • Abwesenheit der Pferde über Nacht / mehrere Tage (Turnier, Klinik, Urlaub, etc.)

    • Fütterungsänderungen wie z.B. Kraft- oder Raufutter/Medikamente

    • Veränderungswünsche bzgl. des Einstreumaterials (Stroh und Späne)

    • Notwendigkeit, Ihr Pferd außerhalb der Öffnungszeiten zu versorgen bzw. abholen zu müssen

 

Reitsportanlage Untergartenhof, 31. März 2022
gez. Frank Scherer (Geschäftsführung)